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regulamin

REGELUNG ZUR BEFÖRDERUNG VON PERSONEN UND GEPÄCK MIT SCHIFFEN VON
ŻEGLUGA OSTRÓDZKO – ELBLĄSKA Sp. z o.o. IN OSTRÓDA UND ONLINE-KAUF VON TICKETS UND GUTSCHEINEN

 

I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
§ 1

  1. Regelung zur Beförderung von Personen und Gepäck mit Schiffen von Żegluga Ostródzko – Elbląska Sp. z o.o. in Ostróda, im Nachfolgenden „Regelung“ genannt, gilt auf den Anlegeplätzen, auf den Schiffen und Strecken, die durch die Schiffe von Żegluga Ostródzko – Elbląska Sp. z o.o. in Ostróda bedient werden.
    2. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Beförderer und dem Passagier unterliegen dieser Regelung und Angelegenheiten, die in dieser Regelung nicht geregelt werden, unterliegen den allgemeinen Rechtsvorschriften.

 

§ 2

  1. In dieser Regelung gelten folgende Definitionen:
    a) Beförderer – Żegluga Ostródzko-Elbląska Sp. z o.o. in Ostróda, Amtsgericht Olsztyn, VIII. Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters, KRS-Nummer: 0000375998, Stammkapital: 10 650 600,00 PLN.
    b) Passagier – eine Person, die vom Beförderer angebotenen Dienstleistungen gemäß den in dieser Regelung bestimmten Bedingungen in Anspruch nimmt.
    c) Erwerber der Tickets oder Gutscheinen – natürliche Personen, Rechtspersonen oder organisatorische Einheiten, die über keine Rechtspersönlichkeit verfügen, die im eigenen Namen und für sich selbst oder für eine andere Person die Tickets oder Gutscheinen erwerben.
    d) Beförderungsvertrag – bedeutet den Kauf eines Tickets/Gutscheins oder persönliche, telefonische Reservierung oder Reservierung per E-Mail, beim Kundendienst oder mittels des Internetsystems für Reservierung und Ticketverkauf nach vorheriger Zustimmung dieser Regelung.
    e) Organisierte Gruppe – eine Gruppe von Passagieren über 20 Personen.
    f) Online-Reservierungs - und Verkaufssystem – eine Internet-App auf der Seite www.zegluga.com.pl, wo der Erwerber für eine Fahrt mit dem Schiff des Beförderers die Tickets oder Gutscheine reservieren und kaufen kann.
    g) Rückgabe des Tickets oder Gutscheins – Rücktritt vom Beförderungsvertrag.

 

 

II. RESERVIERUNG UND VERKAUF VON TICKETS UND GUTSCHEINEN
§ 3
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 

1. Reservierung und Ticketverkauf bezieht sich auf das untere Deck auf den Doppeldeckschiffen. Das obere Deck dient als Aussichtsdeck. Die Plätze werden nicht nummeriert.
2. Ermäßigte Tickets und Gutscheine stehen folgenden Personen zu: Kinder vom 4. bis zum 16. Lebensjahr, Personen ab dem 60. Lebensjahr und Personen mit Behinderungen und ihre Betreuer.

3. Kinder bis 4 Jahre haben Anspruch auf ein Ticket und Gutschein zum Sonderpreis laut Preisliste.
4. Inhaber der Großfamilienkarte erhalten ermäßigte Tickets laut Preisliste.
5. Der Ticketkäufer oder Gutscheins ist für die gekauften ermäßigten Tickets oder Gutscheins verantwortlich.
6. Die Beförderung von Tieren ist nach vorheriger Anmeldung im Kundendienstbüro und nach Zahlung einer zusätzlichen Gebühr von 15 PLN gestattet, mit Ausnahme von blinden oder gehbehinderten Personen, die nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises beim Beförderer ohne zusätzliche Gebühr mit einem Begleithund reisen können.
7. Der Beförderer entscheidet über die Anzahl der auf einer bestimmten Fahrt zulässigen Tiere.

8. Ein Fahrgast, der mit einem Tier reist, sollte sich an die Richtlinien des Beförderers halten: a) Hunde dürfen sich anderen Fahrgästen gegenüber nicht aggressiv oder störend verhalten,
b) Hunde sollten einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. Kleine Hunde, die in einer Transportbox oder auf dem Schoß ihres Erziehungsberechtigten transportiert werden, sind von dieser Pflicht ausgenommen,
c) Der Tierhalter sollte für sein Tier ein aktuelles Gesundheitsbuch mitführen,
d) Der Fahrgast darf sein Tier nicht auf einem Sitzplatz unterbringen,
e) Kleinere Tiere, wie z.B. Katzen, sollten in einem Transportbehälter oder Korb untergebracht werden,
f) Der Tierhalter ist für alle durch sein Tier verursachten Schäden und Verunreinigungen haftbar.
9. Nach voriger Anmeldung beim Kundendienst und Leistung einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 20 PLN ist es möglich, ein Fahrrad aufs Deck mitzunehmen. Die zulässige Anzahl von Fahrrädern auf einem Schiff beträgt 5 Stücke.
10. Die Passagiere können ein Gepäck mit folgenden Abmessungen: 80x40x40 cm und einem Gewicht von nicht mehr als 10 kg kostenlos aufs Deck mitnehmen. Nach Zustimmung des Kapitäns des Schiffes ist es auch möglich, einen Kinderwagen oder einen Behindertenwagen auf dem Schiff zu transportieren.
11. Die Passagiere sind verpflichtet, 10 Minuten vor dem geplanten Beginn der Reise an dem vereinbarten Ort zu erscheinen (am Auslaufplatz des Schiffes oder Abfahrtplatz des Busses, der die Passagiere zum Schiff fährt), sonst können sie ihre Tickets verlieren.
12. Mittels des Internetsystems für Reservierung und Ticketverkauf wählt der Erwerber die Anzahl und Art der Tickets sowie das Datum und Strecke für die Reise.13. Mittels des Internetsystems für Reservierung und Ticketverkauf wählt der Erwerber die Anzahl und Art der Gutschein sowie und Strecke für die Reise.
14. Für den erfolgreichen Erwerb der Tickets oder Gutscheins mittels des Internetsystems für Reservierung und Ticketverkauf wird die Eingabe der erforderlichen Daten vorausgesetzt sowie Leistung der Zahlung für das Ticket oder Gutschein und Zustimmung der Regelung des Beförderers. Wird die Transaktion unterbrochen, wird die Reservierung annulliert.15. Die Ticket/Gutscheinpreise sind in polnischen Zloty angegeben und enthalten die Mehrwertsteuer.16. Online-Reservierungs - und Verkaufssystem generiert eine Quittung, die den Verkauf bestätigt. Um eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zu erhalten, wählen Sie bitte im Bestellvorgang die Option Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer aus und geben Sie die korrekten Daten an, die für die Ausstellung erforderlich sind. Sobald der Verkauf abgeschlossen ist, können Sie keine Rechnung mehr erstellen.
17. Mit der Reservierung erklärt sich der Erwerber des Tickets damit einverstanden, dass er dem Beförderer folgende Personaldaten bereitstellen muss: Nachname und Vorname/vollständiger Name der Institution, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, aktueller Wohnort/Sitz. Die Angabe dieser Daten ist erforderlich, um eine Reservierung vorzunehmen.
18. Der Beförderer kann es verweigern, eine Person zu befördern, die im System für Reservierung und Verkauf nicht registriert wurde.
19. Der Verwalter personenbezogener Daten ist der Beförderer.
20. Die vom Erwerber im Online-Reservierungs - und Verkaufssystem eingegebenen Daten werden vom Beförderer gemäß dem Gesetz über den Personaldatenschutz vom 10. Mai 2018 (einheitliche Fassung GBl. Nr. 2019 Pos. 1781) verarbeitet.
21. Bei der Reservierung, dem Kauf eines Tickets oder dem Kauf eines Gutscheins, stimmt der Erwerber der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Beförderer zu Verwaltungszwecken, statistischen Zwecken und für die Erbringung der Marketingdienstleistungen durch den Beförderer, d.h. der Werbung fürs Angebot der Gesellschaft und deren Partner zu.
22. Der Beförderer verarbeitet personenbezogene Daten, die für die Aufnahme, Änderung oder Beendigung des Rechtsverhältnisses mit dem Erwerber des Tickets oder des Gutscheins für den Zeitraum erforderlich sind, der zur Erreichung der unter Punkt 12 und Punkt 13 genannten Ziele erforderlich ist, und danach zu Archivierungszwecken und soweit dies nach den Vorschriften des allgemein geltenden Rechts erforderlich ist oder bis auf Widerruf der Einwilligung.
23. Alle anderen Leistungen des Beförderers werden getrennt von der Beförderung von Personen angeboten und sie werden dem Beförderer getrennt vergütet, gemäß den Preisen, die im Angebot auf der Seite www.zegluga.com.pl festgelegt wurden.
24. Zu den getrennten Leistungen, die im Abs. 23 genannt wurden, gehört insbesondere der Transport mit dem Bus. Der Passagier ist in einem solchen Fall verpflichtet, das Ticket zu kaufen und bei der Kontrolle vorzuzeigen.
25. Die Bereitstellung der Daten ist freiwillig, sie ist jedoch für den erfolgreichen Abschluss der Transaktion erforderlich. Der Erwerber des Tickets oder des Gutscheins hat das Recht zur Einsicht in seine Daten und zur Berichtigung sowie zur Löschung dieser Daten.

 

§ 4
TICKETVERKAUF FÜR EINZELKUNDEN

 

1. Der Ticketverkauf für Einzelkunden erfolgt mittels des Internetsystems für Reservierung und Ticketverkauf sowie in Kundendienstbüros des Beförderers persönlich, per Telefon oder per E-Mail.
2. Einzelkunden müssen die Tickets vor der Kreuzfahrt bezahlen.
3. Einzelkunden, die Tickets mittels des Internetsystems für Reservierung und Ticketverkauf erwerben, leisten die Zahlung für das erworbene Ticket durch elektronische Überweisung ausschließlich mittels der PayU-Plattform. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Minuten ab der Reservierung. Wird die Reservierung innerhalb der vorgegebenen Frist nicht bezahlt, wird die Bestellung annulliert.
4. Nach der Reservierung im Online-Reservierungs - und Verkaufssystem erhält der Erwerber auf seine im Reservierungsformular angegebene Adresse die Rückinformation mit der systemseitig verliehenen Reservierungsnummer PRO.
5. Der Erwerber des Tickets, indem er Zahlung für die Beförderung leistet, bestätigt den Abschluss des Beförderungsvertrags.
6. Nach Verbuchung des Betrags erhält der Erwerber des Tickets auf seine im Reservierungsformular angegebene Adresse das Ticket und den Kassenzettel oder die Rechnung.
7. Das Ticket ist ein Dokument, das den Abschluss des Vertrags über die Erbringung der Beförderungsleistung bestätigt und zur Reise berechtigt.
8. Einzelkunden, die Tickets in Kundendienstbüros erwerben, zahlen für die gekauften Tickets in Bar oder mit Kreditkarten.
9. Einzelkunden, die Reservierung per E-Mail oder Telefon tätigen, erhalten nach der Annahme und Bestätigung der Bestellung ein PRO-Dokument mit den Einzelheiten der Transaktion, d. h. dem zu zahlenden Betrag, der Zahlungsform und dem Zahlungstermin. Nach der Bezahlung wird ein Ticket und ein Kassenzettel oder eine Rechnung übersandt.

 

§ 5
TICKETVERKAUF FÜR ORGANISIERTE GRUPPEN (mind. 20 Personen)

 

1. Organisierte Gruppen reservieren die Tickets mittels des Internetsystems für Reservierung und Ticketverkauf, per E-Mail an rezerwacje@zegluga.com.pl oder persönlich in Kundendienstbüros des Beförderers.
2. Organisierte Gruppen sind verpflichtet, die Zahlung für Tickets vor der Fahrt zu leisten.
3. Organisierte Gruppen, die Tickets mittels des Internetsystems für Reservierung und Ticketverkauf erwerben, leisten die Zahlung für die erworbenen Tickets durch elektronische Überweisung ausschließlich mittels der PayU-Plattform. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Minuten ab der Reservierung. Wird die Reservierung innerhalb der vorgegebenen Frist nicht bezahlt, wird die Bestellung annulliert.
4. Nach der Reservierung im Online-Reservierungs - und Verkaufssystem erhält der Erwerber auf seine im Reservierungsformular angegebene Adresse die Rückinformation mit der systemseitig verliehenen Reservierungsnummer PRO.
5. Der Erwerber des Tickets, indem er Zahlung für die Beförderung leistet, bestätigt den Abschluss des Beförderungsvertrags.
6. Nach Verbuchung des Betrags erhält der Erwerber des Tickets auf seine im Reservierungsformular angegebene E-Mail-Adresse die Tickets und den Kassenzettel oder die Rechnung.
7. Das Ticket ist ein Dokument, das den Abschluss des Vertrags über die Erbringung der Beförderungsleistung bestätigt und zur Reise berechtigt.
8. Bei der Reservierung im Kundendienstbüro ist der Erwerber der Tickets verpflichtet, die Zahlung für gekaufte Tickets in Bar oder mit der Kreditkarte anhand des Kassenzettels oder der Rechnung zu leisten.
9. Organisierte Gruppen, die Reservierung per E-Mail oder Telefon tätigen, erhalten nach der Annahme und Bestätigung der Bestellung ein PRO-Dokument mit den Einzelheiten der Transaktion, d. h. dem zu zahlenden Betrag, der Zahlungsform und dem Zahlungstermin. Nach der Bezahlung erhält der Erwerber des Tickets ein ausdruckbares Ticket und ein Kassenzettel oder eine Rechnung.
10. Wird die Zahlung im vorgegebenen Termin nicht geleistet, wird die Reservierung annulliert.
11. In begründeten Fällen kann der Beförderer auf Antrag des Erwerbers des Tickets der Verschiebung der Zahlungsfrist für die Reservierung zustimmen.

 

§ 6

GUTSCHEINVERKAUF

 

  1. Gutscheine werden über das Online-Reservierungs - und Verkaufssystem und über das Kundendienstbüro des Beförderers verkauft.
  2. Gutscheine werden zu einem Preis verkauft, der den Preisen einzelner Tickets entspricht.
  3. Beim Kauf eines Gutscheins über das Online-Reservierungs - und Verkaufssystem bezahlt der Käufer die gekauften Gutscheine per elektronischer Überweisung über die PayU-Plattform. Die Zahlungsfrist für die Bestellung beträgt 30 Minuten ab dem Zeitpunkt des Kaufs. Wenn die Bestellung nicht innerhalb der angegebenen Zeit bezahlt wird, wird sie storniet.
    4. Nach Verbuchung der Zahlung werden Gutscheine und eine Quittung bzw. Rechnung an die E-Mail-Adresse des Käufers gesendet.
  4. Gutscheinkäufer, die in den Kundendienstbüros einkaufen, bezahlen die gekauften Gutscheine in bar oder per Zahlungskarte.
  5. Mit der Zahlung der Gutscheingebühr bestätigt der Gutscheinkäufer den Vertragsschluss mit dem Beförderer.
  6. Der Gutschein ist weder ganz noch teilweise erstattungsfähig oder gegen Bargeld umtauschbar.

 

 § 7

EINLÖSUNG VON GUTSCHEINEN

 

  1. Gutscheine werden über das Online-Reservierungs - und Verkaufssystem und durch das Kundendienstbüro des Beförderers unter Verwendung des eindeutigen 16-stelligen Codes auf dem Gutschein bearbeitet. Voraussetzung für die Nutzung des Gutscheins ist, dass der Kunde einen Termin für die Leistung reserviert, für die der Gutschein gilt.
  2. Bitte geben Sie bei der Buchung der Leistung den Gutschein als Zahlungsmittel an.
  3. Jeder Gutschein hat ein Ablaufdatum, das den Zeitraum bestimmt, bis zu dem der
    Gutschein eingelöst werden kann. Nach Ablauf des Ablaufdatums ist der Gutschein ungültig und kann nicht mehr eingelöst werden.
  4. Mit dem Gutschein kann einmalig ein Ticket für die auf dem Gutschein angegebene Leistung für eine Person erworben werden.

 

 

III. RÜCKGABEVERFAHREN

 

1. Das Ticket soll am ursprünglich deklarierten Tag der Reise genutzt werden. Der Erwerber des Tickets darf das Reisedatum ändern, vorausgesetzt dass der Beförderer über freie Plätze verfügt und die Änderung registriert, jedoch nicht später als 30 Tage vor dem gebuchten Reisedatum.
2. Der Erwerber des Tickets hat das Recht, das Ticket aus vom Erwerber des Tickets zu vertretenden Gründen nach Maßgabe des Folgenden zurückzugeben:
a. bei Erstattungsanfrage 7 Tage oder weniger vor dem Datum der Reise, das auf dem Ticket steht, berechnet der Beförderer eine Bearbeitungsgebühr für die Rückgabe des gekauften Tickets in Höhe von 100 % des Ticketwerts,
b. bei Erstattungsanfrage früher als 7 Tage vor dem Datum der Reise, das auf dem Ticket steht, berechnet der Beförderer eine Bearbeitungsgebühr für die Rückgabe des gekauften Tickets in Höhe von 50 % des Ticketwerts.
3. Der Beförderer ist verpflichtet, den Betrag für den nicht erfolgten Teil der Reise ohne jegliche Abrechnungen zu erstatten, und zwar bei solchen schicksalhaften Ereignissen, wie:
a. ungünstige Wetterbedingungen, die das Ablegen des Schiffes von dem Hafen verhindern;
b. niedriges Wasserpegel;
c. Schiffspanne oder Ausfall der hydrotechnischen Einrichtungen;
d. niedrige Zahl der Passagiere gemäß § 8 Abs. 4
e. Absage der Fahrten wegen der gesperrten Strecken;
f. andere schicksalhafte Ereignisse, die das Ablegen des Schiffes von dem Hafen verhindern,
Der Beförderer ist verpflichtet, den für den unrealisierten Teil der Fahrt fälligen Betrag zurückzuzahlen, wenn der Erwerber die vom Beförderer vorgeschlagene alternative Fahrt innerhalb oder es versäumt, das Ticket gegen einen Gutschein einzutauschendes gleichen Ticketpreises nicht in Anspruch nimmt.
4. Grundlage der Erstattungoder Umtausch gegen einen Gutscheinist das korrekt und leserlich ausgefüllte Formular, das in den Kundendienstbüros und auf der Internetseite des Beförderers erhältlich ist. Über die Höhe der Erstattung entscheidet der Grund des Erstattungsantrags und Eingangsdatum des Formulars.

 

TICKET-RÜCKGABEFORMULAR

 

 

IV. REKLAMATIONEN

 

1. Die Passagiere haben das Recht, Reklamationen in Bezug auf die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung der Dienstleistung vorzubringen.
2. Reklamationen sollen innerhalb von 7 Tagen ab der Erfüllung der Dienstleistung vorgebracht werden.
3. Reklamationen sollen in Schriftform in den Kundendienstbüros oder per Einschreibebrief an die Adresse des Beförderers: Żegluga Ostródzko – Elbląska Sp. z o.o. in Ostróda, ul. Grunwaldzka 49, 14-100 Ostróda oder per E-Mail an reklamacje@zegluga.com.pl vorgebracht werden.
4. Die Reklamation wird innerhalb von 14 Werktagen ab Zustellung an den Beförderer geprüft.
5. Die korrekte Reklamation soll folgende Angaben enthalten: Angaben zum Erwerber des Tickets, d.h. Vorname und Nachname/Name der Institution, Adresse, Telefonnummer, Serviceeinkaufsbelegnummer, Strecke und Uhrzeit der Fahrt und Beschreibung der Reklamation.

 

V. HAFTUNG
§ 8

 

1. Haftung des Beförderers wird ausschließlich auf die Dauer der Beförderung des Passagiers mit dem vom Beförderer betriebenen Schiff eingeschränkt.
2. Der Beförderer haftet nicht für jegliche Ereignisse, die auf dem Land vorkommen, bevor die Passagiere das Schiff betreten und nachdem sie es verlassen haben.
3. Der Beförderer haftet nicht für Schäden, die sich aus dem verspäteten Anlegen/Ablegen des Schiffes im Hafen ergeben, abgesagte Fahrten oder Einlaufen in andere Häfen als geplant, bei technischen Problemen oder Ereignissen der Höheren Gewalt, verstanden als vom Beförderer unabhängige innere Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Fahrt unvorhersehbar waren und die trotz Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt nicht verhindert werden konnten.
4. Der Beförderer behält sich die Möglichkeit vor, die Fahrt wegen unzureichender Zahl der Passagiere abzusagen oder aufzuschieben:
a. unter 10 Personen für Fahrten, die länger als 1 Stunde dauern, ausgenommen Kinder unter dem Alter von 4 Jahren,
b. unter 5 für einstündige und kürzere Fahrten, ausgenommen Kinder unter dem Alter von 4 Jahren.

 

§ 9

1. Die Kontrolle der Dokumente, darunter der Tickets für die Beförderung der Passagiere auf dem Schiff erfolgt durch die Mannschaft des Schiffes und berechtigte Kontrolleure.
2. Die Kontrolle erfolgt beim Betreten des Schiffes oder während der Fahrt. Während der Reise sollen die Passagiere gültige Tickets besitzen und falls ihnen Ermäßigungen und Befreiungen von den Gebühren zustehen, gültige Dokumente zur Bestätigung dieser Berechtigung vorlegen.
3. Der Beförderer hat das Recht, eine Gebühr in Höhe des 10-fachen Preises einer Normalkarte, die auf der gegebenen Strecke gilt, zu berechnen, falls der Passagier:
a. das gültige Ticket, Quittung oder Rechnung nicht vorgelegt hat
b. das Dokument nicht vorgelegt hat, das ihn zur Ermäßigung berechtigt.

 

§ 10

1. Nach dem Erwerb des Tickets ist der Passagier verpflichtet, sie zur Kontrolle zu behalten. Beschädigte oder zerstörte Tickets, die für die Kontrolle bei Abfertigung des Schiffes ungeeignet ist, ist ungültig.
2. Die Passagiere betreten das Schiff nach Vorlage der gültigen Tickets oder Rechnung.
3. Der Kapitän des Schiffes hat das Recht, den Passagieren das Betreten des Schiffes zu verweigern, wenn die im Fahrplan vorgesehene Zeit abgelaufen ist oder aus den im Absatz 8 genannten Gründen.
4. Die Passagiere sind verpflichtet, vom Betreten bis zum Verlassen des Schiffes die Anordnungen der Schiffsmannschaft in Zusammenhang mit der Wahrung der Sicherheit und Ordnung während der Reise unbedingt zu befolgen.
5. Während der Reise mit dem Schiff ist es verboten:
a. das Deck zu verunreinigen und zu zumüllen sowie die darauf vorhandenen Einrichtungen zu zerstören,
b. Müll über Bord zu werfen,
c. in geschlossenen Räumen und außerhalb des ausgewiesenen Bereichs auf dem Freideck zu rauchen,
d. psychoaktive Mittel und Psychopharmaka einzunehmen,
e. Ruhe zu stören,
f. sich auf dem Schiff außerhalb des ausgewiesenen Bereichs für Passagiere befinden,
g. über Bord und Geländer des Schiffes hinauszulehnen,
h. gegen sie guten Sitten zu verstoßen.
6. Nachdem das Schiff den Endhafen für die gegebene Strecke erreicht hat, sind die Passagiere verpflichtet, das Deck zu verlassen.
7. Die Passagiere haften dem Beförderer gegenüber für sämtliche auf dem Schiff und im Anlegeplatz schuldhaft verursachte Schäden, darunter die Schäden in Bezug auf Gepäckbeförderung.
8. Den Personen, die Sicherheit oder Ordnung beim Transport gefährden oder Personen, die für die Reisenden lästig sind, darf trotz des gültigen Tickets die Beförderung verweigert werden oder sie dürfen an der nächsten Haltestelle vom Deck gewiesen werden.
9. Es ist verboten, folgende Gegenstände auf dem Schiff zu befördern:
a. leicht entzündbare, explosive, ätzende und stinkende Materialien,
b. Gegenstände, die Verkehrssicherheit gefährden und das Schiff beschädigen können,
c. andere Gepäckstücke als im § 3 Abs. 10 genannt
d. Waffen mit Ausnahme von Personen, die den öffentlichen Dienst machen und verpflichtet sind, entsprechend gesicherte Waffe dabei zu haben.
10. Die Passagiere Haften vollumfänglich für sämtliche Folgen der Nichtbeachtung des im vorigen Abschnitt genannten Verbots.
11. Die Passagiere sind verpflichtet, die auf dem Schiff herrschende Ordnung zu beachten und alle dauerhafte sowie vorläufige Anordnungen des Kapitäns oder der berechtigten Mitglieder der Mannschaft in Bezug auf Ordnung und Sicherheit zu befolgen. Ein Passagier kann festgehalten und in einen getrennten Raum gewiesen werden, wenn er gegen die Ordnung verstößt oder die Sicherheit auf dem Schiff gefährdet.
12. Ein Passagier ist verpflichtet, die Kosten der Schäden zu decken, die er durch sein Verhalten während der Reise verursacht hat.
13. Der Beförderer hat das Recht, einer Person den Transport zu verweigern, die:
a. kein gültiges Ticket vorgelegt hat und im Reservierungssystem als Passagier nicht verzeichnet ist,
b. das 13. Lebensjahr nicht abgeschlossen hat, wenn sie ohne Betreuer reist,
c. wenn ihr gesundheitlicher Zustand, psychischer oder physischer Zustand Bedenken bezüglich der Möglichkeit einer sicheren Beförderung erwecken,
d. in Bezug auf die ein Verdacht besteht, dass sie sich unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln befindet.

 

VI. PREISLISTE

 

Die aktuelle Preisliste ist der Website des Beförderers www.zegluga.com.pl zu entnehmen.

 

VII. SONSTIGES

§ 11

 

1. Gegenstände, die von Passagieren liegen gelassen wurden und nicht identifizierbar sind, werden vom Beförderer für einen Zeitraum von 6 Monaten aufbewahrt, mit Ausnahme von schnell verderbenden oder verschleißenden Sachen. Der Beförderer behält sich vor, dass Fundsachen, die innerhalb von 6 Monaten nicht abgenommen werden, an eine vom Beförderer gewählte wohltätige Organisation übergeben oder beseitigt werden. Schnell verderbende oder verschleißende Sachen werden unverzüglich beseitigt.

 

§ 12

1. Falls sich ein Passagier weigert, den Betrag zu zahlen und es unmöglich ist, seine Identität zu bestimmen, hat der Kontrolleur das Recht, sich an die Polizei oder andere berechtigten Ordnungsbehörden zu wenden, damit diese die Identität des Passagiers ermitteln.

 

§ 13

1. Die Regelung der Beförderung ist in den Kundendienstbüros und auf der Internetseite des Beförderers erhältlich.
2. Der Beförderer behält sich das Recht vor, den Fahrplan, die im Angebot enthaltenen Informationen oder die Preisliste zu ändern.
3. Die Preise der vom Beförderer angebotenen Dienstleistungen verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
4. Bei Angelegenheiten, die in dieser Regelung nicht geregelt werden, finden die entsprechenden Vorschriften des Beförderungsgesetzes vom 15. November 1984 (GBl. vom 2000 Nr. 50, Pos. 601 m.w.Ä.), des Gesetzes vom 30. Mai 2014 über Verbraucherrechte (GBl. vom 2014 Pos. 827 m.w.Ä.), des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 über Binnenschifffahrt (GBl. vom 2006 Nr. 123, Pos. 857 m.w.Ä.) und die Durchführungsvorschriften zu diesen Gesetzen Anwendung.